Kalenderblatt 12. November

 

Am 12. November 1918 erließ der Rat der Volksbeauftragten (Übergangsregierung von SPD und USPD) mit Friedrich Ebert an der Spitze ein neues Wahlgesetz.

 

„Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahre alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der Wahltag muß ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein. Das Nähere bestimmt das Reichswahlgesetz.“

Weimarer Reichsverfassung, Art. 22, Abs. 1

 

Erstmals in Deutschland durften Frauen wählen und gewählt werden.

 

Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 gingen 87% aller Frauen zur Wahl. Von 300 Kandidatinnen wurden 37 in den Reichstag gewählt. Dieser Frauen-Anteil von knapp neun Prozent wurde erst wieder bei der Wahl zum Deutschen Bundestag 1987 erreicht.

Nur 14 Jahre später entzogen die Nationalsozialisten den Frauen das passive Wahlrecht.

 

"Die Frauen dürfen so wenig auf die Hilfe der Männer warten, wie die Arbeiter auf die Hilfe der Bourgeoisie."

August Bebel

 

 Frauenwahlrecht Plakat

 

Geschichte des Frauenwahlrechts in Deutschland